Ohne Gentechnik – Gentechnikfrei

Ohne Gentechnik – Gentechnikfrei

Immer mehr Verbraucher legen großen Wert auf das Qualitätsmerkmal „ohne Gentechnik“. In Deutschland regelt das ohne Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) §3a und §3b die Voraussetzungen, unter welchen pflanzliche und tierische Lebensmittel mit dem Hinweis „gentechnikfrei erzeugt“ gekennzeichnet werden dürfen. Weiterhin beschreibt der Standard des VLOG die Kontroll- und Zertifizierungsbestimmungen und die Nutzung des Siegels von BMEL bzw. VLOG
In Österreich regelt die Richtlinie zur Definition der „Gentechnikfreien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung das Vorgehen und schreibt akkreditierte Kontrollstellen vor.

Wer die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ nutzt, muss Folgendes gewährleisten:

  • Das Lebensmittel ist nicht mit Bestandteilen aus GVO hergestellt worden
  • Nachweisbare zufällige oder technisch unvermeidbare Beimischungen von GVO sind im Lebensmittel nicht vorhanden (praktische Nachweisgrenze)
  • Lebensmittelzusatzstoffe, Vitamine, Aminosäuren sowie Aromen, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden, sind nicht enthalten
  • Enzyme, die gentechnisch hergestellt wurden, wurden bei der Lebensmittelverarbeitung nicht verwendet
  • Bei der Fütterung der Tiere zur Gewinnung von Fleisch, Milch oder Eiern wurden keine als GVO-Futtermittel eingesetzt (Grenzwert 0,9% wenn nachweislich zufällig oder technisch unvermeidbar)

Die Kontrollen werden von unseren geschulten Mitarbeitern durchgeführt, die über Fachwissen und Erfahrung in der landwirtschaftlichen Praxis verfügen. Im Lebensmittelbetrieb erläutern und prüfen die LACON-Fachauditoren die Ansprüche der Gentechnikfreiheit an konventionelle Zutaten aber auch an Zusatzstoffe und Hilfsstoffe und erleichtern den Einstieg in die „gentechnikfreie“ Produktion.

Mit dem LACON Zertifikat “ohne Gentechnik”, das in Deutschland auch die VLOG-Richtlinie umfasst, lassen sich interessante neue Märkte erschließen.

 
 
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