Nachhaltige Biomasse

Nachhaltige Biomasse

Um das Klima zu schützen und den CO2-Ausstoß zu vermindern, soll die nachhaltige energetische Nutzung von Biomasse gefördert werden. Mit der Richtlinie Richtlinie 2018/2001/EU wurden Nachhaltigkeitsanforderungen für die Nutzung von Biomasse festgelegt. Mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) wird der von der Europäischen Union vorgegebene Rahmen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie zu den Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Brennstoffe in nationales Recht umgesetzt. Inzwischen wurde das REDcert-System auch durch die Europäische Kommission anerkannt.

LACON ist von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als Zertifizierungsstelle anerkannt. Die Vorgaben der Nachhaltigkeitsverordnungen gelten für alle Betriebe entlang der gesamten Wertschöpfungskette: Erzeuger, Erfasser, Lieferanten, Verarbeiter bis hin zu Anlagenbetreiber bzw. Nachweispflichtige nach dem Energiesteuergesetz. Jeder mit der Herstellung und Lieferung von verordnungskonformer Biomasse befasste Betrieb muss sich zur Einhaltung eines anerkannten Zertifizierungssystems verpflichtet haben.
LACON hat hierzu einen Vertrag mit dem Zertifizierungssystem REDcert abgeschlossen.
Das System REDcert-EU spricht überwiegend Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen an.

Weitere Informationen zum Standard finden Sie hier -> REDcert.

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