Bio - in Deutschland
Die zugrunde liegenden Öko-Verordnungen finden Sie → hier.
Verordnung zur Durchführung des Öko-Landbaugesetzes (ÖkoLandbaugesetz-Durchführungsverordnung - ÖLG-DV)
Das Öko-Landbaugesetz - ÖLG
Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus sowie zur Regelung der Anforderungen an die Bio-Kennzeichnung in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen
Die Bio-AHVV (Bio-Außer-HausVerpflegung-Verordnung)
Verordnung zur Regelung der Produktion, der Kontrolle und der Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen sowie zur Auszeichnung des Gesamtanteils an Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen.
Auslegungen der Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau
Die LÖK ist ein Arbeitskreis der Kontrollbehörden, die in den Bundesländern für den Vollzug und die Überwachung der EG-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau zuständig sind.
Sie trifft sich regelmäßig um Fragen, die sich aus der Anwendung der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ergeben haben, zu diskutieren und zu einheitlichen Aussagen über alle Bundesländer hinweg zu kommen.
Die Ergebnisse zur Auslegung der EG-Öko-Verordnung finden Sie -> hier.
Import nach Deutschland
Spezielle Vorgaben in Bayern
Informationen der Kontrollbehörde in Bayern, Landesanstalt für Landwirtschaft, zur Ökokontrollverfahren.
Informationen/Merkblätter: https://www.lfl.bayern.de/iem/oekolandbau/032522/index.php
Kurzfassungen der Öko-Verordnung: https://www.lfl.bayern.de/iem/oekolandbau/032127/