Bio - in Deutschland
Die zugrunde liegenden Öko-Verordnungen finden Sie → hier.
ÖLG-Kontrollstellenzulassungs-Verordnung mit Maßnahmenkatalog
Die Kontrollstellen-Zulassungs-Verordnung regelt neben zur Zulassung der Kontrollstellen die Sanktionierung der Unternehmen mit einem Maßnahmenkatalog, die Inspektionshäufigkeit, Pobenahmen und weiteres mehr.
ÖLG_KontrollStZulV Stand 07/05/2012
Maßnahmenkatalog aus der KontrollStZulV
Das Öko-Landbaugesetz – ÖLG
Öko-Landbaugesetz Stand 12/2010
Auslegungen der Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau
Die LÖK ist ein Arbeitskreis der Kontrollbehörden, die in den Bundesländern für den Vollzug und die Überwachung der EG-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau zuständig sind.
Sie trifft sich regelmäßig um Fragen, die sich aus der Anwendung der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ergeben haben, zu diskutieren und zu einheitlichen Aussagen über alle Bundesländer hinweg zu kommen.
Die Ergebnisse zur Auslegung der EG-Öko-Verordnung finden Sie hier.
Import nach Deutschland
Spezielle Vorgaben in Bayern
Informationen der Kontrollbehörde in Bayern, Landesanstalt für Landwirtschaft, zur Ökokontrollverfahren.
Informationen/Merkblätter: www.lfl.bayern.de/iem/oekolandbau/032127/index.php
Kurzfassung der Öko-Verordnung: www.lfl.bayern.de/mam/cms07/iem/dateien/2016_01_11_zusammenstellung__landwirtschaft.pdf