Bio - in Deutschland
Die zugrunde liegenden Öko-Verordnungen finden Sie → hier.
Verordnung zur Durchführung des Öko-Landbaugesetzes (ÖkoLandbaugesetz-Durchführungsverordnung - ÖLG-DV)
Das Öko-Landbaugesetz - ÖLG
Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus sowie zur Regelung der Anforderungen an die Bio-Kennzeichnung in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen
Auslegungen der Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau
Die LÖK ist ein Arbeitskreis der Kontrollbehörden, die in den Bundesländern für den Vollzug und die Überwachung der EG-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau zuständig sind.
Sie trifft sich regelmäßig um Fragen, die sich aus der Anwendung der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ergeben haben, zu diskutieren und zu einheitlichen Aussagen über alle Bundesländer hinweg zu kommen.
Öko-Geflügelhaltung in Deutschland, Auslegungshinweise der Länder zu Verordnung (EU) 2018/848 und Verordnung (EU) 2020/464 – Stand 03.12.2021:Öko-Geflügelhaltung in Deutschland Kernobstregelung in Deutschland, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von nichtökologischem, vegetativen Pflanzenvermehrungsmaterial, Auslegungshinweise der Länder zu Verordnung (EU) 2018/848, Stand 24.06.2022: Kernobstregelung nach 2018/848Die Ergebnisse zur Auslegung der EG-Öko-Verordnung finden Sie -> hier.
Import nach Deutschland
Spezielle Vorgaben in Bayern
Informationen der Kontrollbehörde in Bayern, Landesanstalt für Landwirtschaft, zur Ökokontrollverfahren.
Informationen/Merkblätter: https://www.lfl.bayern.de/iem/oekolandbau/032522/index.php
Kurzfassungen der Öko-Verordnung: https://www.lfl.bayern.de/iem/oekolandbau/032127/