BIO – in Deutschland

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Bio - in Deutschland

Die zugrunde liegenden Öko-Verordnungen finden Sie → hier.

ÖLG-Kontrollstellenzulassungs-Verordnung mit Maßnahmenkatalog

Die Kontrollstellen-Zulassungs-Verordnung regelt neben zur Zulassung der Kontrollstellen die Sanktionierung der Unternehmen mit einem Maßnahmenkatalog, die Inspektionshäufigkeit, Pobenahmen und weiteres mehr.

ÖLG_KontrollStZulV Stand 07/05/2012

Maßnahmenkatalog aus der KontrollStZulV

Das Öko-Landbaugesetz - ÖLG

Öko-Landbaugesetz Stand 12/2010

Auslegungen der Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau

Die LÖK ist ein Arbeitskreis der Kontrollbehörden, die in den Bundesländern für den Vollzug und die Überwachung der EG-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau zuständig sind.

Sie trifft sich regelmäßig um Fragen, die sich aus der Anwendung der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ergeben haben, zu diskutieren und zu einheitlichen Aussagen über alle Bundesländer hinweg zu kommen.

Öko-Geflügelhaltung in Deutschland, Auslegungshinweise der Länder zu Verordnung (EU) 2018/848 und Verordnung (EU) 2020/464 – Stand 03.12.2021:Öko-Geflügelhaltung in Deutschland

Kernobstregelung in Deutschland, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von nichtökologischem, vegetativen Pflanzenvermehrungsmaterial, Auslegungshinweise der Länder zu Verordnung (EU) 2018/848, Stand 24.06.2022: Kernobstregelung nach 2018/848

Die Ergebnisse zur Auslegung der EG-Öko-Verordnung finden Sie hier.

Import nach Deutschland

Spezielle Vorgaben in Bayern

Informationen der Kontrollbehörde in Bayern, Landesanstalt für Landwirtschaft, zur Ökokontrollverfahren.

Informationen/Merkblätter: https://www.lfl.bayern.de/iem/oekolandbau/032522/index.php

Kurzfassung der Öko-Verordnung: https://www.lfl.bayern.de/iem/oekolandbau/032127/

Merkblatt zur Pferdehaltung im Öko-Betrieb: https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/iem/dateien/merkblatt_pferdehaltung_25_03_2021.pdf

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