BIO – Lebensmittel: Herstellung, Lagerung, Handel und Einfuhr

BIO – Lebensmittel: Erzeugung, Herstellung, Lagerung, Handel und Einfuhr

Der Bio-Verbraucher rechnet mit einem höchsten Maß an Sicherheit, wenn er Bio-Produkte einkauft. Daher hat der Gesetzgeber den gesamten Weg des Bio-Produktes in das Kontrollverfahren eingebunden. Jeder Inverkehrbringer unterzieht sich der Bio-Kontrolle. Bestimmte Ausnahmen bestehen nur bei der Abgabe durch den Einzelhandel an den Endverbraucher.

Bio-Produkte erkennt man an der richtigen Bio-Kennzeichnung. Hier unterscheidet man Produkte mit prominenter Bio-Kennzeichnung, die regelmäßig aus 100% Bio-Zutaten bestehen und solchen, bei denen einzelne Bio-Zutaten nur in der Zutatenliste ausgelobt werden. Bei 100%-Bio-Produkten sollen das neue Bio-Logo der EU und die Herkunftsangabe für weitere Verbraucherinformation sorgen.

LACON zertifiziert daher sowohl Hersteller, Lagerhalter, Spediteure als auch Handels- und Einfuhrunternehmen.

Das Verfahren beginnt mit einer Betriebsbeschreibung, die die Möglichkeit zur korrekten und räumlich oder zeitlich getrennten Herstellung sowie Einhaltung der sonstigen gesetzlichen Vorgaben zu Herstellprozess, Zusammensetzung und Kennzeichnung darstellt.

Betriebsbeschreibungen sind ebenfalls erforderlich für die Abläufe bei Handels- oder Einfuhrunternehmen. Insbesondere der Import von Waren von außerhalb der EU erfordert eine Reihe von zusätzlichen Sorgfaltspflichten.

Einmal pro Jahr angemeldet und zusätzlich unangemeldet überprüft der LACON Auditor dann vor allem Einkauf, Lagerung, Herstellprozess, Rezepturen, Mengenbilanz und Kennzeichnung sowie die Vorbeugemaßnahmen des Kunden zur Vermeidung von Kontamination oder Vermischung („Bio-HACCP“).

 
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