BIO – AHV (DE)

BIO – Außer-Haus-Verpflegung (AHV)

Die neue Bio-AHV-Verordnung (Bio-AHVV) ist Anfang Oktober 2023 in Kraft getreten.

Die Verordnung regelt die Produktion, Kontrolle und Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen sowie die Anforderungen zur Auszeichnung des Gesamtanteils an Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung. Sie soll die eingesetzten Bio-Anteile für die Tischgäste besser sichtbar machen, die Bio-Zertifizierung vereinfachen und den Verbraucherschutz stärken.

 

Wer kann sich zertifizieren lassen?

Alle Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung, die Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereiten und somit in den Geltungsbereich der Bio-AHVV fallen, können (und müssen) sich zertifizieren lassen. Das können z.B. Kantinen, Mensen und Restaurants oder auch das Bio-Eiscafé oder der Foodtruck sein.
Nicht zertifizierungspflichtig sind Kindertagesstätten und Schulen, in denen Bio-Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet wird, sofern sie nicht die Bio-Anteil-Auslobung mit AHV-Kennzeichen verwenden. Ausgenommen ist auch der bloße Weiterverkauf von nicht in der eigenen Küche weiter verarbeiteten Lebensmitteln, zum Beispiel, wenn endverpackte Bio-Müsliriegel oder Bio-Limonade im Kiosk verkauft werden.

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Wie erhalte ich ein Bio-Zertifikat für die AHV?

1. Antragsstellung bei LACON GmbH
2. Angebot und Vertrag
3. Anmeldung und Betriebsbeschreibung
4. Terminvereinbarung und Durchführung der Erstkontrolle
5. Prüfung der Kontrollunterlagen und Zertifizierungsentscheidung
6. Ausstellung Bio-Zertifikat
7. Folgekontrollen (mindestens einmal pro Jahr, unangekündigt)

Was muss ich beachten?

Einkauf
Vor der Bestellung der Bio-Zutaten sind die Lieferantenzertifikate auf Aktualität und Gültigkeit zu überprüfen. Sollten Sie Ihre Bio-Waren im Lebensmitteleinzelhandel oder anderen Einkaufsstätten (Märkte, Hofläden) beziehen, ist kein Zertifikat nötig. Es ist eine vollständige Lieferantenliste zu führen.
Zutatenübersicht
Eine tagesaktuelle Bio-Zutatenübersicht ist für die Gäste leicht zugänglich bereitzuhalten. Eine Nicht-Bio-Zutatenübersicht anstatt einer Bio-Zutatenübersicht ist ebenfalls möglich.
Lagerung
Die Bio-Zutaten und Erzeugnisse müssen jederzeit identifizierbar sein, eine Verwechslung oder Vermischung mit konventionellen Zutaten und Erzeugnissen muss ausgeschlossen werden. Eine Trennung kann beispielsweise durch separate/gekennzeichnete Regale, Lagerplätze oder Stellplätze gewährleistet werden. Werden Bio- und Nicht-Bio-Zutaten parallel gelagert sind zusätzliche Dokumentationen notwendig, z.B. Dokumentation von Art und Anzahl der ausgegebenen Speisen.
Kennzeichnung
Die Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in der AHV kann auf verschiedene Weisen erfolgen:
  • Zutaten-Kennzeichnung:
    Einzelne landwirtschaftliche Zutaten in zusammengesetzten Gerichten können direkt gekennzeichnet werden.
  • Speisen-Kennzeichnung:
    Besteht ein Gericht zu 100% aus Bio-Zutaten, darf es als "Bio-Speise" oder "Bio-Gericht" bezeichnet werden. Dies gilt auch für Convenience-Produkte, die als fertiges EU-Bio-Produkt eingekauft wurden. Eine einzelne Bio-Zutat oder eine Gruppe von Bio-Produkten (Erzeugnissen) kann durch einen allgemeinen Hinweis auf der Speisekarte, dem Speiseplan oder einem Aushang beworben werden. In jedem Fall müssen alle verwendeten Zutaten bzw. Produktgruppen zum Zeitpunkt der Kennzeichnung im gesamten Unternehmen ausschließlich in Bio-Qualität sein. Eine Bio-Kennzeichnung ist nur dann möglich, wenn nicht zeitgleich (am selben Tag) die gleiche Zutat konventionell verwendet wird.
Die oben genannten Kennzeichnungsvarianten können einzeln oder in Kombination verwendet werden, solange für den Gast eindeutig erkennbar ist, welche Zutaten oder Erzeugnisse aus ökologischer Landwirtschaft stammen.
Dokumentation
Die Einkaufs- bzw. Wareneingangsbelege aller (Bio- und Nicht-Bio-) Zutaten und Erzeugnisse sind einsehbar zu halten. Sofern zeitgleich in derselben Betriebseinheit gleiche Zutaten oder Erzeugnisse aus ökologischer/biologischer Produktion und aus nicht ökologischer/nicht biologischer Produktion gelagert werden, ist sicherzustellen, dass Art und Anzahl der ausgegebenen Speisen und Getränke aus der Buchführung hervorgehen.
Kontrollen
Die Kontrolle wird einmal jährlich unangekündigt als Vor-Ort-Kontrolle während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeit durchgeführt. Ausnahmen sind Kontrollen, bei denen nur die Bio-Anteile überprüft werden  (Verwaltungskontrolle) - diese Kontrollen erfolgen angekündigt.
Auszeichnung des Bio-Anteils
Unternehmen haben die Möglichkeit, den Prozentsatz ihres Einsatzes von Bio-Lebensmitteln im Unternehmen durch das AHV-Kennzeichen auszuweisen. Es gibt drei Kategorien für dieses Kennzeichen:

Kategorie 1 (Bronze): Bio-Anteil von 20-49%
Kategorie 2 (Silber): Bio-Anteil von 50-89%
Kategorie 3 (Gold): Bio-Anteil von 90-100%

Der Bio-Anteil ist der prozentuelle, geldwerte Anteil der ökologischen Zutaten und Erzeugnisse am Geldwert des Gesamtwareneinkaufs, der von einer Betriebseinheit bezogenen Zutaten und Erzeugnisse berechnet.
Die Berechnung des Anteils liegt in der Verantwortung des Unternehmers mit Unterstützung von Warenwirtschaftssystemen oder Excel-Tabellen und muss monatlich aktualisiert werden.
Bei der Berechnung des Bio-Anteils müssen Informationen, über alle Einkäufe sowohl biologischer als auch konventioneller Erzeugnisse und Zutaten, wie Rechnungsnummer, Rechnungsdatum sowie Name und Anschrift der Lieferanten angegeben werden.
Der jährliche Durchschnittswert des erreichten Bio-Einkaufsanteils zeigt den aktuellen Stand an und gilt für ein Jahr. Verändert sich der Jahresdurchschnittswert innerhalb eines Monats woraus eine neue Kategorieeinstufung folgt, ist das Unternehmen verpflichtet dies umgehend der Kontrollstelle mitzuteilen.
Das ausgezeichnete Siegel bezieht sich immer auf den Gesamt-Bioanteil im Unternehmen und kann nicht speziell für einzelne Produktgruppen oder Gerichte angegeben werden.

Das AHV-Kennzeichen darf nur verwendet werden, wenn ein entsprechendes Zertifikat von der Kontrollstelle vorliegt, welches den Bio-Anteil angibt. Eine Auszeichnung mit einem Bio-Anteil von weniger als 20% ist nicht möglich.

Verbandslogos und deutsches Bio-Siegel:

Verbandslogos und das deutsche Bio-Siegel dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit den entsprechenden biologischen Zutaten genutzt werden. Sofern Verbandslogos verwendet werden, müssen die spezifischen Richtlinien des Verbandes oder die Vorgaben zur Markennutzung beachtet werden. Informationen zu den Bestimmungen für die Nutzung des Bio-Siegels, Vorlagen und weiteren Details erhalten Sie direkt von der ausstellenden Stelle.

Veranstaltungszertifikat:

Es besteht die Möglichkeit, eine temporäre Zertifizierung für die Dauer einer Veranstaltung zu erhalten. Die oben genannten Anforderungen gelten auch in diesem Fall, jedoch ausschließlich während der Veranstaltungsdauer. Um sicherzustellen, dass Sie für die Veranstaltung zertifiziert werden können, bitten wir Sie darum, sich spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung zum Kontrollverfahren anzumelden.
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