Im Amtsblatt der EU vom 11.01.2019 wurde die → Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2019/39 vom 10.01.2019 veröffentlicht.
Durch diese werden die Anhänge III und IV der VO (EG) Nr. 1235/2008 geändert.
Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich, gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und tritt am 21.01.2019 in Kraft.
Diese und weitere Verordnungen finden Sie → hier.