Änderungen im Bio-Recht (DE) / AHVV

(DE) Änderungen im Bio-Recht,
Außer-Haus-Verpflegung (AHV)

Am 7. Juli 2023 verabschiedete der Bundesrat neue Regeln für die Kennzeichnung und Kontrolle von Bio in Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).

Die Bio-Außer-Haus-Verpflegungsverordnung (Bio-AHVV) wird im September in ihrer finalen Verfassung erwartet und ab Veröffentlichung auch gültig sein.

Was ist neu und warum?

Mit der ÖkoV 2018/848 wurde die Kennzeichnung und Kontrolle der AHV aus dem Geltungsbereich der ÖkoV genommen, und damit für diesen Bereich nationale Regelungen erforderlich.

Dazu musste das Öko-Landbaugesetz angepasst werden. Mit der Anpassung wurde die Rechtsverordnung zur Regelung der Produktion, der Kontrolle und Kennzeichnung in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen angekündigt.

D.h. Unternehmen der AHV, die den Einsatz von Lebensmitteln aus biologischer/ ökologischer Produktion kennzeichnen und bewerben wollen, müssen sich dafür weiterhin zertifizieren lassen.

Neben der Möglichkeit, Bio-Zutaten und extern zugekaufte Convenience-Erzeugnisse in Bio-Qualität zu kennzeichnen, erhalten Unternehmer der AHV zukünftig die Möglichkeit, den prozentualen Anteil ihrer eingesetzten Bio-Lebensmittel anzugeben. Dafür können sie ein staatliches AHV-Kennzeichen nutzen. Die Nutzung des nationalen Bio-Siegels wird ebenfalls weiterhin möglich sein.

Die Bio-AHVV enthält:

  • Regelungen zu Produktion, Kennzeichnung und Auszeichnung
  • Regelungen für die Durchführung der Kontrolle und Zertifizierung, auch für Veranstaltungen
  • Festlegungen von Sanktionen bei Verstößen
  • Muster Zertifikat
  • Muster AHV-Kennzeichen

 

Alle Informationen zur Zertifizierung nach Bio-AHV finden Sie >> hier.

Mehr dazu lesen Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:
-> zur Homepage des BMEL

 
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