Zusätzliche Kontrollmaßnahmen ab 01.01.2020 bei der Einfuhr aus China, Ukraine, Kasachstan, Republik Moldau, Russische Föderation, Moldavien
Zusätzliche Kontrollmaßnahmen ab 01.01.2020 bei der Einfuhr aus China, Ukraine, Kasachstan, Republik Moldau, Russische Föderation, Moldavien
Für den Zeitraum 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 hat die EU Kommission die bereits bekannten Leitlinien über zusätzliche Kontrollmaßnahmen für bestimmte ökologische Erzeugnisse aus den Staaten Ukraine, Kasachstan, Republik Moldau und der Russischen Föderation aktualisiert. Neu aufgenommen wurde Moldavien.
Analog zu den oben genannten Leitlinien hat die EU Kommission Leitlinien über zusätzliche Kontrollmaßnahmen für ökologische Erzeugnisse mit Herkunft aus China veröffentlicht.
Beide Leitlinien legen fest, dass unter die Leitlinien fallenden Importe erst dann von der zuständigen Behörde freigegeben werden können, wenn diese die Durchführung und das Ergebnis der zusätzlichen Kontrollmaßnahmen geprüft hat. Dies sind (Kurzfassung):
- Rechtzeitig Information der Kontrollstelle
- Systematische Prüfung der Dokumentation
- Probenahme gemäß Verordnung (EU) Nr. 691/2013
- Analyse in akkreditiertem Labor.
Die detaillierten Vorgaben entnehmen Sie bitte den Leitlinien:
Derzeit ist noch keine deutsche Fassung der Leitlinien verfügbar. Diese werden sobald verfügbar → hier veröffentlicht.