Weg frei für neues Bio-Recht!

Nach der Ratsarbeitsgruppe am 20.11.2017 hat auch der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments am 22.11.2017 der neuen Öko-Verordnung zugestimmt.

Damit ist der Weg für das neue Bio-Recht frei.

Der Gesetzgeber will damit dem starken Zuwachs des Bio-Angebots Rechnung tragen und Bio-Produkte sicherer und gleichermaßen das Kontrollverfahren kompakter gestalten.

Beispielhaft hier einmal einige Änderungen, die maßgeblich sein werden. Im Detail wird dann noch über delegierte Rechtsakte der Kommission geregelt

  • Der Geltungsbereich der ÖkoV wird erweitert auf Seidenraupenkokons, Mate, Weinblätter, Palmherzen, Hopfentriebe und ähnliche essbare Pflanzenteile sowie Produkte daraus, Seesalz und andere Speise- und Futtersalze, Natürliche Gummen und Harze, Bienenwachs, Essentielle Öle, Kork, Baumwolle, Wolle, rohe Häute, unbehandelte Felle, traditionelle Kräuterzubereitungen (Anhang I (I) zu Art. 2 (1) )
  • Mitgliedstaaten, die bereits Höchstwerte für Rückstandsbelastungen haben, dürfen diese beibehalten, sofern nicht Bio-Produkte aus anderen Mitgliedstaaten dadurch diskriminiert werden (Art. 20 Abs. 7a)
  • Vorbeugemaßnahmen zur Vermeidung von Kontamination und nicht konformer Produkte sind auf allen Stufen der Lebensmittelkette und insbesondere auch im Erzeugerbetrieb einzuführen, aufrecht zu erhalten, zu überwachen und zu dokumentieren (Art. 20 a Abs. 1)
  • Wenn eine Kontamination mit einer nicht zugelassenen Substanz (Rückstand) bekannt wird, ist die Ware durch die Kontrollinstanz zu sperren und eine Nachforschung auszulösen (Art. 20 b Abs. 4)
  • Gruppenzertifizierung ist möglich, sofern Einzelbetriebe unter 5 ha und internes Kontrollsystem vorhanden (Art. 26)
  • Zweijährige Kontrollen bei unkritischen Betrieben, die drei Jahre lang keine gravierende Abweichung zeigten (Art. 26 b)

Die neue Öko-Verordnung soll am 01.01.2021 in Kraft treten.

Nachtrag Oktober 2020: Das Inkrafttreten der neuen Öko-Verordnung wurde auf den 01.01.2022 verschoben. Weitere Informationen finden Sie → hier.

Deutsch