Verschiebung Beginn der Neuen Öko-Verordnung 2018/848 auf 2022

 

Nachdem die Europäische Kommission und das Europäische Parlament dem Vorschlag zur Verschiebung des Geltungsbeginns der Neuen ÖkoVO (EU) 2018/848 auf 01.01.2022 (ursprünglich 01.01.2021) schon zugestimmt hatten, hat nun auch der Europäische Rat als letzte Instanz der Verschiebung zugestimmt.

Somit ist die Verordnung (EU) 2018/848 erst ab 01.01.2022 gültig.

Die Verordnung (EU) 2018/848 sowie dazugehörende deligierte Verodnungen finden Sie → hier.

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