Die Kommission hat am 14. Dezember 2017 die neue Durchführungsverordnung (EU) 2017/2329 im Amtsblatt veröffentlicht.
Die neue Durchführungsverordnung ändert und berichtigt die Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 und ändert die Anhänge III, IV und V.
Insbesondere handelt es sich hierbei um Änderungen bei den für EU-Drittstaaten zugelassenen Kontrollstellen.
Dabei ist zu beachten, dass ECOA nach In-Kraft-Treten der Verordnung nicht mehr als zugelassene Kontrollinstanz arbeitet.
Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese und weitere Verordnungen finden Sie in unserem Downloadbereich.