LACON hat weltweit neue Anerkennungen erhalten!

LACON hat weltweit neue Anerkennungen erhalten!

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/872 wurde die Verordnung (EG) 1235/2008 und hiermit der Umfang der Zulassungen für bestimmte Kontrollstellen geändert.

LACON hat neue Anerkennungen für die Erzeugniskategorien A, B und D in Bosnien und Herzegowina, Chile, Cuba, Äthiopien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und für die Erzeugniskategorien A und D auf die Dominikanische Republik, Kenia, Swasiland und Simbabwe erhalten.

Ferner enthält die Durchführungsverordnung nachfolgende
Berichtigungen der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008:

Artikel 14 Absatz 2 Unterabsatz 4 erhält folgende Fassung: „Der Empfänger einer Partie
hat bei ihrer Annahme Feld 14 des Originals der Teilkontrollbescheinigung auszufüllen,
um zu bescheinigen, dass die Annahme der Partie gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG)
Nr. 889/2008 erfolgt ist.“

Anhang VI wird gemäß Anhang III der vorliegenden Verordnung berichtigt:
„In Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 wird in Feld 14 der Teilkontrollbescheinigung und in der Feld 14 betreffenden Anweisung die Bezugnahme auf Artikel 33 durch Bezugnahme auf Artikel 34 ersetzt.“

Die Durchführungsverordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung, also am 12. Juni 2017 in Kraft.

Die zugrunde liegende Verordnung finden Sie hier.

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