Kundeninformation zu Meldungen und Fristen für Unregelmäßigkeiten und Verstöße bei ökologisch gekennzeichneten Produkten

Meldung Rückstände

Bio - in Deutschland

Kundeninformation zu Meldungen und Fristen für Unregelmäßigkeiten und Verstöße bei ökologisch gekennzeichneten Produkten:

Bitte beachten Sie das Schreiben der BLE vom 28.04.2020 → zur Meldungen und Fristen für OFIS Standardmitteilungen über Unregelmäßigkeiten und Verstöße in ökologisch gekennzeichneten Produkten.

Gerne fassen wir das Verfahren zur Meldung von Unregelmäßigkeiten wie folgt zusammen:

  • Bei festgestellten Unregelmäßigkeiten (z.B. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln) oder einem bestehenden Verdacht über die Bio-Verkehrsfähigkeit von Waren aus dem Ausland, die von Ihrem Unternehmen eingekauft, verarbeitet oder veräußert wurden, ist unverzüglich nach Bekanntwerden eine Meldung an uns erforderlich.
    Hierbei ist eine Meldefrist von 14 Tagen nach Feststellung der Unregelmäßigkeit durch den aktuellsten Analysebericht einzuhalten, damit die Frist der Meldung über das OFIS System der EU-Kommission von uns als Kontrollstelle eingehalten werden kann.
  • Zur Meldung ist das → „Meldeformular Rückstände“ zu verwenden und die Unterlagen mit allen relevanten Anlagen (*) LACON zur Verfügung zu stellen.
    Der Bezug zwischen dem Probenahmeprotokoll, dem Analysebericht und dem beprobten Produkt bzw. Charge, Lot muss gegeben sein, sowie eine Angabe darüber, ob die beprobte Partie gesperrt oder bereits verkauft wurde.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mithilfe.

(*) entsprechende Analyseberichte, Lieferdokumente, Rechnungen, die Bio- Bescheinigung/en des/der Lieferanten, weitere relevante Unterlagen


Weiteres Info-Material zu Laboranalyse und Pestizidrückstände im Kontrollverfahren für den Ökologischen Landbau finden Sie hier:

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