Durchführungsverordnung 2021/984 zur Verlängerung der 2020/466 – Covid-19-Pandemie

Neue Verordnung zum Umgang mit der Covid19-Pandemie hinsichtlich der Kontrolltätigkeit

Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/984 vom 17.06.2021 die  Anwendungsdauer der Verordnung 2020/466 bis zum 01.09.2021 verlängert.

Somit ist bis dahin – unter Berücksichtigung anderer Vorgaben – die Durchführung von gesetzlichen Kontrollen per Fernkommunikationsmitteln möglich.

Die Durchführungsverordnung 2021/83 vom 28.01.2021 finden Sie → hier.

Den ursprünglichen Beitrag zum Erlass der Verordnung 2020/466 finden Sie → hier.

(Stand, 21.07.2021)

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