Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/984 vom 17.06.2021 die Anwendungsdauer der Verordnung 2020/466 bis zum 01.09.2021 verlängert.
Somit ist bis dahin – unter Berücksichtigung anderer Vorgaben – die Durchführung von gesetzlichen Kontrollen per Fernkommunikationsmitteln möglich.
Die Durchführungsverordnung 2021/83 vom 28.01.2021 finden Sie → hier.
Den ursprünglichen Beitrag zum Erlass der Verordnung 2020/466 finden Sie → hier.
(Stand, 21.07.2021)