Bio-Behörde, Hamburg – Information zur Gebührenerhebung

Bio-Behörde, Hamburg - Information zur Gebührenerhebung

Stand 28.12.2022

Die Kontrollbehörde in Hamburg, BUKEA hat um die Übermittlung von Informationen zu
Gebührenerhebung mit folgendem Schreiben gebeten:

„Hiermit möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Behörde für Umwelt, Klima,
Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) ab dem 01.01.2023 u.a. für die Dokumentenprüfung
und Validierung von Kontrollbescheinigungen/Teilkontrollbescheinigungen, für
Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen Gebühren erheben wird.
Wir übersenden Ihnen daher das anliegende Schreiben per E-Mail, mit der Bitte dies an Ihre
Kontrollstellen zu übermitteln, die wiederum das Schreiben an Ihre Vertragsunternehmer zur
Kenntnisnahme und Beachtung weiterleiten.
Alle Angaben zu den Gebührentatbeständen gem. Gebührendrucksache Nr. 2022/02360
sind in dem Schreiben ausführlich dargestellt.
Ferner möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass dieses Schreiben auch auf der Website
www.hamburg.de/bio-importkontrollen eingestellt wird. Alle aktuellen Informationen zum
Thema Bioimportkontrollen können dort abgerufen werden.“

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