Am 7. Juli verabschiedete der Bundesrat neue Regeln für die Kennzeichnung und Kontrolle von Bio in Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).
Die Bio-Außer-Haus-Verpflegungsverordnung (Bio-AHVV) wird im September in ihrer finalen Verfassung erwartet und ab Veröffentlichung auch gültig sein.
Was ist neu und warum?
Mit der ÖkoV 2018/848 wurde die Kennzeichnung und Kontrolle der AHV aus dem Geltungsbereich der ÖkoV genommen, und damit für diesen Bereich nationale Regelungen erforderlich.
Dazu musste das Öko-Landbaugesetz angepasst werden. Mit der Anpassung wurde die Rechtsverordnung zur Regelung der Produktion, der Kontrolle und Kennzeichnung in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen angekündigt.
D.h. Unternehmen der AHV, die den Einsatz von Lebensmitteln aus biologischer/ ökologischer Produktion kennzeichnen und bewerben wollen, müssen sich dafür weiterhin zertifizieren lassen.
Neben der Möglichkeit, Bio-Zutaten und extern zugekaufte Convenience-Erzeugnisse in Bio-Qualität zu kennzeichnen, erhalten Unternehmer der AHV zukünftig die Möglichkeit, den prozentualen Anteil ihrer eingesetzten Bio-Lebensmittel anzugeben. Dafür können sie ein staatliches AHV-Kennzeichen nutzen. Die Nutzung des nationalen Bio-Siegels wird ebenfalls weiterhin möglich sein.
Die Bio-AHVV enthält:
Die Einführung des neuen Standards wird voraussichtlich im Herbst eingeleitet.