(Auslegung Öko-VO) Änderung Saatguteinsatz zur Gründüngung
(Auslegung Öko-VO) Änderung Saatguteinsatz zur Gründüngung
Das Angebot an ökologisch produziertem Saatgut hat sich in den vergangenen Jahren erheblich ausgeweitet.
Auch im Hinblick auf Saatgut und entsprechende Mischungen zur Gründünung bietet der Markt eine große Vielfalt an Öko-Produkten.
Deshalb sind, in Abänderung der bisherigen Vorgaben und nach Abstimmung mit dem MUEEF (Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz), zukünftig auch Saatgut und Saatgutmischungen zu Zwecken der Gründüngung nur noch aus ökologischer Herkunft zu beziehen und einzusetzen. Nichtökologisches Saatgut für Zwecke der Gründüngung und den Anbau als Zwischenfrucht, das bis zum 31.12.2018 bestellt wurde, darf bis Ende 2019 ausgesät werden.