Literaturhinweis

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Rathke / Kopp / Betz

Ökologischer Landbau und Bioprodukte

Recht und Praxis

Einzeldarstellung
2. Auflage 2010. XXIII, 392 S. Kartoniert
C. H. Beck ISBN 978-3-406-60204-7

Das Werk ist Teil der Reihe:

 

Tierzukauf

Was ist beim Zukauf konventioneller Tiere zu beachten?

[889/2008 Art.9 und Art.42]

Masttiere müssen immer aus ökologischen Betrieben stammen!

Zur Bestandserneuerung können zur Zucht bis zu 10% weibliche Säugetiere an ausgewachsenen Tieren bei Rindern und Pferden und bis zu 20%  bei Schweinen, Schafe und Ziegen zugekauft werden. Die Tiere müssen nullipar sein, dürfen also nicht geworfen haben. Eine Ausnahmegenehmigung ist nicht mehr nötig.

Männliche Zuchttiere

dürfen, falls keine Ökotieren auf dem Markt verfügbar sind, ohne Ausnahmegenehmigung zugekauft werden.

Beim erstmaligen Bestandsaufbau dürfen

  • Kälber und Fohlen unter 6 Monaten,
  • Lämmer und Zicklein unter 60 Tagen,
  • Ferkel unter 35 kg

ohne Ausnahmegenehmigung zugekauft werden.
Die Tiere müssen nach dem Absetzen nach Öko-Richtlinien aufgezogen worden sein.

 

Der Zukauf von Geflügel muss vorab von der Kontrollbehörde genehmigt werden.

Falls keine Ökotiere auf dem Markt verfügbar sind kann unter folgenden Bedingungen Geflügel zugekauft werden:

  • Zum Aufbau oder Wiederaufbau eines Bestandes darf das Geflügel max. 3 Tage alt sein.
  • Junghennen dürfen nicht älter 18 Wochen sein und müssen in Bezug auf Fütterung und Krankheitsvorsorge/Behandlung nach den Richtlinien der ÖkoV aufgezogen worden sein.

 

Umstellungszeiten für konv. zugekaufte Tiere

Beim Zukauf von nichtökologischen Tieren müssen immer die tierspezifischen Umstellungszeiten beachtet werden:

  • zwölf Monaten im Falle von Rindern für die Fleischerzeugung und in jedem Falle jedoch mindestens für drei Viertel der Lebensdauer dieser Tiere
    (Wenn z.B. eine zwei Jahre alte Färse oder ein zweijähriger Zuchtbulle zugekauft wurde, muss dieses Tier mindestens sechs Jahre auf dem Öko-Betrieb gehalten werden, damit es mit Öko-Hinweis vermarktet werden kann)
  • sechs Monaten im Falle von kleinen Wiederkäuern und Schweinen sowie Milch produzierenden Tieren
  • zehn Wochen im Falle von Geflügel für die Fleischerzeugung, das eingestallt wurde, bevor es drei Tage alt war
  • sechs Wochen bei Geflügel für die Eiererzeugung

 

     

     

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