Pflanzenschutz
Was ist beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu beachten?
[834/2007: Art.5 und Art.12; 889/2008: Art. 5 und Art.72]
Pflanzenbestände sind grundsätzlich durch vorbeugenden Maßnahmen (z.B. Sortenwahl, Fruchtfolge, mechanische u. thermische Verfahren) gesund zu erhalten.
Bei einer konkreten Bedrohung oder Befall dürfen die im Anhang II aufgeführten Mittel eingesetzt werden.
Werden Pflanzenschutzmittel eingesetzt müssen
- die Notwendigkeit bzw. der Grund des Einsatzes
- das Datum der Anwendung,
- das Mittel und
- die Ausbringmethode
dokumentiert werden.


