Bio-Aquakultur
Mit Aufnahme der Aquakultur in die EG-Öko-Verordnung 834/2007 und der Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen zur Auquakultur (Verordnung (EG) Nr. 710/2009 am 5. August 2009 können Erzeugnisse aus der Aquakultur nach den Richtlinien der EG-Öko-Verordnung zertifiziert werden.
Die neuen Durchführungsbestimmungen (EG) Nr. 710/2009 treten am 1. Juli 2010 in Kraft.
Möchten Sie Ihre Aquakultur nach den Vorschriften der EG-Öko-Verordnung zertifizieren lassen setzen,
sprechen Sie uns an!
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