Literaturhinweis

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Rathke / Kopp / Betz

Ökologischer Landbau und Bioprodukte

Recht und Praxis

Einzeldarstellung
2. Auflage 2010. XXIII, 392 S. Kartoniert
C. H. Beck ISBN 978-3-406-60204-7

Das Werk ist Teil der Reihe:

 

Geografische Herkunftsangaben

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Der Weg zum Herkunftszertifikat

 

Alle Erzeuger und Hersteller, die geschützte Ursprungsbezeichnungen oder geografische Angaben für Ihre Produkte einsetzen, unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und sind kontrollpflichtig.

Das Prüfinstitut LACON registriert nach Anfrage den Betrieb bei der zuständigen Behörde und stellt fest ob die Spezifikation erfüllt ist. Die Auditoren überprüfen auch, inwieweit Eigenkontrollen durch den Betrieb vorgenommen und dokumentiert werden. LACON führt Analysen nur dann durch, wenn ein Zweifel an der Einhaltung der geschützten Spezifikation besteht.

Der LACON-Kontrolleur überprüft die Herkunft der Rohstoffe, soweit diese festgelegt ist und wie bei Eingang, Produktion, Kennzeichnung und Mengenfluss Verwechslungen oder Vermischungen ausschließbar sind.

Die Prüfung ist gut kombinierbar mit anderen LACON Audits wie z.B. QS, IFS, Bio, HACCP oder Rindfleischetikettierung

Sofern gemäß Spezifikation auch die Überwachung der landwirtschaftlichen Produktion gefordert ist, prüft LACON stichprobenweise auch Erzeugerbetriebe, bzw. greift auf bestehende Kontrollsysteme zurück.

Wenn die Spezifikation eingehalten ist, wird von LACON ein Zertifikat „g.U." bzw. „g.g.A." ausgestellt. Die Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber interessierten Kunden oder der LM-Überwachung und ist natürlich auch werblich einsetzbar.

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Ansprechpartner:
Markus Leimböck
Auditorin Lebensmittel
0781-919 3740

Dietmar Betz
Büro Bayern
0851-931145

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