Geografische Herkunftsangaben

Der Weg zum Herkunftszertifikat
Alle Erzeuger und Hersteller, die geschützte Ursprungsbezeichnungen oder geografische Angaben für Ihre Produkte einsetzen, unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und sind kontrollpflichtig.
Das Prüfinstitut LACON registriert nach Anfrage den Betrieb bei der zuständigen Behörde und stellt fest ob die Spezifikation erfüllt ist. Die Auditoren überprüfen auch, inwieweit Eigenkontrollen durch den Betrieb vorgenommen und dokumentiert werden. LACON führt Analysen nur dann durch, wenn ein Zweifel an der Einhaltung der geschützten Spezifikation besteht.
Der LACON-Kontrolleur überprüft die Herkunft der Rohstoffe, soweit diese festgelegt ist und wie bei Eingang, Produktion, Kennzeichnung und Mengenfluss Verwechslungen oder Vermischungen ausschließbar sind.
Die Prüfung ist gut kombinierbar mit anderen LACON Audits wie z.B. QS, IFS, Bio, HACCP oder Rindfleischetikettierung
Sofern gemäß Spezifikation auch die Überwachung der landwirtschaftlichen Produktion gefordert ist, prüft LACON stichprobenweise auch Erzeugerbetriebe, bzw. greift auf bestehende Kontrollsysteme zurück.
Wenn die Spezifikation eingehalten ist, wird von LACON ein Zertifikat „g.U." bzw. „g.g.A." ausgestellt. Die Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber interessierten Kunden oder der LM-Überwachung und ist natürlich auch werblich einsetzbar.
Download
- Verordnung (EG) Nr. 510/2006
- Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 510/2006
- Verordnung (EG) Nr. 628/2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006
- VERORDNUNG (EG) Nr. 1726/98 vom 22. Juli 1998 mit graphischen Handbuch
- Logo Geografische Herkunftsangabe (.eps Vektorformat [403 KB])
- Logo Geografische Herkunftsangabe (.jpg Format [138 KB])
- Logo Geografische Ursprungsbezeichung (.eps Vektorformat [1 MB])
- Logo Geografische Ursprungsbezeichung (.jpg Format [1 MB])
Ansprechpartner:
Markus Leimböck
Auditorin Lebensmittel
0781-919 3740
Dietmar Betz
Büro Bayern
0851-931145


