Verschiebung EU Bio-Logo auf 1. Juli 2010
28.05.2008 - Änderung der Verordnung 834/2007
Mit dem Änderungsvorschlag KOM (2008) 314 endg. kommt die Kommission den Wirtschaftsbeteiligten entgegen. In Artikel 42 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 soll ein Absatz eingefügt werden, nach dem Artikel 24 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung erst ab dem 1. Juli 2010 gelten werden. Danach wird also sowohl die Verpflichtung zur Kennzeichnung vorverpackter ökologischer Lebensmittel mit dem EU -Gemeinschaftslogo als auch den damit verbundenen verpflichtenden Herkunftshinweis auf den Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe auf den 1. Juli 2010 verschoben. Der Beginn der Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 wird ansonsten nicht verschoben und bleibt der 1.1.2009. Die Durchführungsbestimmungen zur neuen Öko-Verordnung sollen im Juni 2008 feststehen.
Ansprechpartner:
Irena Strojan
Auditorin Lebensmittel
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Markus Leimböck
Auditor Lebensmittel
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